Bediener von Hubarbeitsbühnen
Mit der Einführung des BGG 966 im April 2010 wurde erstmals von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen.
Teilnehmerkreis:
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen besitzen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
Inhalte:
1. Tag Theoretische Ausbildung
- Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Allgemeiner Betrieb
- Transport der Maschine
- Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine
- Arbeiten mit der Maschine
- Tägliche Überprüfung im Einsatz
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Theoretische Prüfung
2. Tag Praktische Ausbildung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (Bei Geräten ohne Abstützung)
- Übungen bzgl. der Steuerungsfunktionen
- Übungen bzgl. der Funktionen des Notablasses
- Praktische Prüfung
